General information about cost estimations
Â
Sorry, currently no translation available!
Try "Google Translate" or "Deepl.com"Â
Â
Link zu:
- Darstellung betriebliches Rechnungswesen
- Darstellung Zuschlagskalkulation
- Details zur Zuschlagskalkulation
- Darstellung Prozess der Bepreisung eines LV
Â
Das baubetriebliche Rechnungswesen wird gegliedert in die Unternehmensrechnung und in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Letztere schlüsselt sich weiter in verschiedene Bereiche auf und beinhaltet darunter die Bauauftragsrechnung, die umgangssprachlich schlicht als "Kalkulation" bezeichnet wird. Hauptaufgabe der Bauauftragsrechnung bzw. der "Kalkulation" ist es, die Kosten für Bauleistungen zu ermitteln.
Zwingend rechtliche Vorgaben, wie dies zu erfolgen hat, gibt es nicht, sodass jedem Unternehmer dies selbst überlassen ist. Aber es gibt Empfehlungen, die sich aufgrund einer vielfach geübten Praxis bewährt haben. Diese Empfehlungen sind in dem Buch "KLR Bau, Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmer" dargestellt, das vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. herausgegegeben wird. An der Ausarbeitung dieser Empfehlungen waren maßgeblich der "Bundesarbeitskreis KLR Bau" sowie diverse Verbände und Fachinstitute beteiligt.
Zurückzuführen ist die heutige Kalkulationsweise aber auf den Ribau ("Reichsverband industrieller Bauunternehmungen e.V.") und Opitz, der dieses Kalkulationsverfahren Anfang der 1940-er Jahren in seinem Buch "Selbstkostenermittlung für Bauarbeiten" beschrieb. Aus diesem Grund wird auch heute noch von der "Kalkulation(sweise) nach Opitz" gesprochen. Dieses Kalkulationsverfahren hat allerdings - was den wenigsten bekannt ist - der Ribau 1929 entwickelt und eingeführt und zwar als Reaktion auf die 1926 erstmals veröffentlichte VOB, in der Kalkulationsbestandteile beschrieben wurden, die bis dahin allerdings in keinem Kalkulationsverfahren verankert waren.
Quelle: Ribau, 1929 |
Quelle: Opitz, 1940/1941Â |
Die heutige "Kalkulation" basiert damit auf einem Verfahren, das in den 1920-er Jahren konzipiert wurde und auf die damaligen Bedingungen der Bauprojekte abgestimmt wurde (EP-Vergabe, Einzelvergaben bzw. gewerkeweise Vergabe nach Losen, geringer NU-Anteil, geringere Komplexität und kleinere Projekte als heute üblich). Â
Aus der KLR Bau geht hervor, dass für die Kosten- und Preisermittlung größerer Bauobjekte die Zuschlagskalkulation in der Form der "Kalkulation über die Endsumme" das adäquate Kalkulationsverfahren ist (insbesondere für Projekte des Tief- und Ingenieurbaus). Dieses Kalkulationsverfahren ermöglicht als einziges Verfahren, die objektspezifische Ermittlung der "Gemeinkosten der Baustelle" und minimiert dadurch das Risiko von Kalkulationsfehlern. Der Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens stellt sich wie folgt dar.
Â
Quelle: eigene Darstellung
Â
Die Zuschlagskalkulation kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen (siehe KLR Bau):
-
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen:
- Variante 1: für alle Gemeinkosten der Baustelle und für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn.
- Variante 2: für Teile der Gemeinkosten der Baustelle und für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn.
- Kalkulation mit objektspezifischer Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle und Zuschlagssätzen für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn.
Das letztere Verfahren wird als die "Kalkulation über die Endsumme" oder auch als die "Kalkulation über die Angebotssumme" bzw. "Kalkulation über die Angebotsendsumme" bezeichnet. Genau diese ist zurückzuführen auf den Reichsverband industrieller Bauunternehmungen e. V. (Ribau). Charakteristisch für dieses Verfahren ist, dass die projektspezifischen (Herstell-)Kosten detailliert ermittelt werden und nur die Unternehmenskosten und WuG pauschaliert werden. Die "Pauschalierung" der Unternehmenskosten erfolgt über Zuschlagssätze, die vorher bestimmt wurden. Der Zuschlagssatz für Wagnis und Gewinn ist immer von der aktuellen Unternehmens- und Marktlage abhängig und wird für jedes Projekt einzelnd festgelegt. Siehe dazu die folgende Darstellung:
Â
Quelle: eigene Darstellung
Â
Aus der Darstellung ist sehr gut ersichtlich, dass die verschiedenen Kalkulationsverfahren der Zuschlagskalkulation sich darin unterscheiden, ob die Gemeinkosten der Baustelle oder Teile davon für jedes Angebot neu ermittelt werden oder ob sie in Form von Zuschlagssätzen auf die Einzelkosten der Teilleistungen beaufschlagt werden. Die Zuschlagssätze werden dabei aus den Vorjahreswerten der Betriebsabrechnung errechnet und dann für alle neuen Angebote angesetzt.
Â
Â
Ziel einer Vorkalkulation ist es, in der Angebotsphase einen Preis für ein komplettes Projekt oder auch nur einen Teil eines Projektes (z. B. bei einem Nachtrag) zu bestimmen. Die Ausgangslage für die Preisermittlung ist dabei das, was nach den Ausschreibungsunterlagen des Kunden vorgegeben ist.
Der klassische Ausschreibungsfall sieht einen Einheitspreisvertrag auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses (LV) des Kunden vor. Aber auch Ausschreibungsformen auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (ohne LV) sind vorzufinden. In diesem Fall muss der Kalkulator sich ein eigenes Leistungsverzeichnis erstellen, denn ohne ein Leistungsverzeichis ist eine Kalkulation nicht durchführbar. Der Ausgangspunkt einer jeden Kalkulation ist das Leistungsverzeichnis.
Die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses (egal ob Kunden-LV oder ein Eigen-LV des Kalkulators) sind vorrangig Teilleistungen des Bau-Objektes, können aber auch Teilleistungen des Bau-Projektes sein. Jede LV-Position stellt einen Teil des Ganzes von dem dar, was der Bauherr ganz spezfisch als Objekt (→ Bauwerk) und als Projekt (→ Handlungen zur Realisierung des Bauwerkes) wünscht.
Anmerkung zu Begriffen "Objekt" und "Projekt":
|
Die LV-Positionen (→ Teilleistungen) sind abrechenbare Positionen, auf deren Grundlage die Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Als gegebene und einzige Vergütungspositionen sind sie somit die Träger aller anderen Kosten, die nicht explizit ausgewiesen wurden. Die LV-Positionen werden deshalb auch als Kostenträger bezeichnet.
Da das Interesse des Bauherrn primär dem Bau-Objekt gilt und ihm das Wissen um die Ausführung des Bau-Projektes fehlt, sind von ihm die notwendigen projektspezifischen Leistungen nicht oder nur teilweise im Leistungsverzeichnis beschrieben und deshalb vom Kalkulator zu ergänzen. Dies geschieht im Ausführungsverzeichnis, das auf dem Leistungsverzeichnis aufbaut und die Kostenstruktur der Kalkulation wiedergibt. Die Kosten der im Ausführungsverzeichnis zusätzlich erscheinenden Positionen (für z. B. BGK bzw. Nebenleistungen) werden den LV-Positionen zugeschlagen bzw. auf die LV-Positionen umgelegt, weshalb von Zuschlags- oder Umlagekalkulation gesprochen wird.
Die Entwicklung vom unbepreisten LV des Bauherrn (aus Ausschreibungsunterlagen) über die Erstellung der Kostenstruktur hin zum bepreisten LV des Bauunternehmers (Angebot) sieht wie folgt aus:
Â
Quelle: eigene Darstellung
Â
Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass:
- das Bauherren-LV den Ausgangspunkt der Kalkulation darstellt.
- mittels der Erkenntnisse aus der Arbeitsvorbereitung das Bauherren-LV zu einem Ausführungsverzeichnis erweitert wird, das die Kostenstruktur der Kalkulation festlegt.
- die Kalkulation auf der Grundlage des Ausführungsverzeichnisses die Kosten gegliedert nach Kostenarten ermittelt.
- die Kosten aus der Kalkulation zusammengefasst werden, so dass sie dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (der ursprünglichen Positionsstruktur) wieder entsprechen.
- das bepreiste Leistungsverzeichnis des Unternehmers exakt dem unbepreistem Leistungsverzeichnis des Bauherrn entspricht und für jede Position den Einheitspreis (EP) und den Gesamtpreis (GP) sowie die Angebotssumme (AS) wiedergibt.
Â
Um die identifizierten Kosten alle richtig zu erfassen, benötigt die Kalkulation ein Kalkulationsschema. Dies sieht für die Zuschlagskalkulation wie folgt aus:
 | Einzelkosten der Teilleistungen | EKT | Objekt-/Projektkosten | Kostenträger |
+ | Gemeinkosten der Baustelle |
GKdB |
Projektkosten | Umlage |
= | Herstellkosten | HK | --- | --- |
+ | Allgemeine Geschäftskosten |
AKG |
Unternehmenskosten | Umlage |
= | Selbstkosten | SK | --- | --- |
+ | Wagnis und Gewinn |
WuG |
KEINE Kosten | Umlage |
= | Angebotssumme (netto) | AS (netto) | --- | --- |
Â
Hierbei ist zu beachten:
- Bei der Kostenermittlung ist genau zwischen den Herstellkosten und den Unternehmenskosten zu differenzieren.
- Die Herstellkosten sind Kosten, die nur auf dem Projekt bzw. der Baustelle anfallen. Sie stellen damit auftragsabhängige Kosten dar und setzen sich zusammen aus den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) und den Gemeinkosten der Baustelle (GKdB; auch als Baustellengemeinkosten (BGK) bezeichnet).
- Die Unternehmenskosten sind Kosten, die projektunabhängig in der Geschäftsführung und Verwaltung anfallen und immer gegeben sind, um die Betriebsbereitschaft des Unternehmens zu gewährleisten. Sie stellen damit auftragsunabhängige Kosten dar und werden als Allgemeine Geschäftskosten bezeichnet.
- Wagnis und Gewinn stellen keine Kosten dar, sondern ein Preisbestandteil. Erst durch Wagnis und Gewinn wird aus den Kosten ein Preis (allerdings ist dies nicht exakt richtig, wenn die Literaturquellen von Ribau und Opitz genau genommen werden)!
Â
Â
Literaturquellen
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. u. a. (2001); KLR Bau - Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen
- Göcke (2001); Risikomanagement für Angebots- und Auftragsrisiken von Bauprojekten
- Gralla (2011); Baubetriebslehre - Bauprozessmanagement
Â
Date of last edit webpage: August 2018